Bootshaftpflicht, der wichtige Haftpflichtschutz für Sportboote

Schäden mit dem Sportboot, da hilft die Bootshaftpflicht bei Ansprüchen Dritter

Eine Bootshaftpflicht gilt als elementarer, unverzichtbarer Schutz für alle Bootseigner und Bootsnutzer. Sie schützt umfassend und preiswert gegen die Folgen möglicher Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bei der Nutzung von Sportbooten.
An vielen Marinas, Liegeplätzen und im Ausland ist eine ausreichende Sportboot-Haftpflicht oft vorgeschrieben. Versicherbar sind Segelboote, Motorboote, Yachten und Jetski, Jetboote.

Weitere Info siehe unsere FAQ Bootshaftpflicht– (Fragen und Antworten)

In den folgenden Fällen ist jeder Skipper froh über seine Bootshaftpflicht:

  • Zusammenstoß/ Kollision mit anderen Wasserfahrzeugen (Personenschaden, Sachschaden
  • Einen Schwimmer, Taucher übersehen (Personenschaden)
  • Brandentstehung und Übergang auf andere Objekte, Sportboote (Sachschaden)
  • Beschädigung von Schleusen, Liegeplätzen, Hafenanlagen (Sachschaden)
  • Untergang des Sportbootes (Umweltschaden)
  • Auslaufender Treibstoff (Gewässerverunreinigung)


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Besitzer von Sportbooten (Motorbooten, Motoryachten, Segelbooten, Segelyachten) benötigen im Regelfall eine eigenständige Haftpflichtversicherung.

Kanus, Paddelboote und sonstige Wasserfahrzeuge ohne eigenen Antrieb oder mit wenig Leistung sind oft über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung versichert.

In Deutschland ist eine Sportboot-Haftpflichtversicherung vom Gesetzesgeber nicht vorgeschrieben. Es gibt im Gegensatz zur KFZ-Versicherung keine Pflichtversicherung. Auf verschiedenen Gewässern und in Marinas sowie auf Liegeplätzen wird eine Bootshaftpflicht trotzdem gefordert.
Zum Schutz der möglichen Geschädigten und zur eigenen Absicherung ist eine Haftpflicht für Sportboote absolut zu empfehlen.

Die Bootshaftpflicht (Sportboot-Haftpflichtversicherung) leistet in den folgenden Fällen:

Personenschaden
– Bei einer Kollision mit einem anderen Schiff werden Personen verletzt
– Durch ein falsches Manöver werden an Bord befindliche Personen verletzt
– Verletzung eines Schwimmers oder Tauchers

Sachschaden
– Kollision mit anderen Wasserfahrzeugen
– Zusammenstoß mit festen Anlagen, wie Schleusen und Hafenanlagen

Umweltschäden
– Auslaufender Treibstoff

Vermögensschäden
– Wenn in seltenen Fällen das Vermögen eines Dritten geschädigt wird, ohne dass es mit einem Sach- oder Personenschaden zusammenhängt. Beispiel: Das Boot versperrt die Fahrrinne, so kann ein wichtiger Termin nicht wahrgenommen werden, der Vermögensnachteile nach sich zieht

Die Sportboot-Haftpflichtversicherung beinhaltet die Befriedigung berechtigter Ansprüche, gleichermaßen aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Beispiel: Ein anderes Sportboot fährt auf einen Felsen und behauptet danach, abgedrängt worden zu sein.
Zeugenaussagen belegen das Gegenteil, und dementsprechend wird der unberechtigte Anspruch abgewehrt, notfalls auch auf dem Rechtsweg und vor Gericht.


Entscheidend für die Tarifierung/ Einstufung sind:
– Bootstyp (Motorboot, Segelboot)
– Fahrtgebiet, wo das Sportboot genutzt wird
– Bootsstärke im KW oder PS
– Nutzung: Versichert ist im Regelfall die private Nutzung. Gewerbliche Nutzung, Vercharterung muss vorher mit dem Versicherer geklärt werden

Im Ausland können bestimmte Mindestdeckungssummen in der Sportboot-Haftpflichtversicherung erforderlich sein.

Die Haftpflichtauslandsbestätigung versenden viele Versicherer automatisch mit der Rechnung, oder sie fordern sie eben rechtzeitig vor dem Urlaub an.

So gelten für Italien Versicherungssummen von:

Mindestens 6.450.000,– EUR je Schadenfall bei Personenschäden
(ungeachtet der Anzahl der betroffenen Personen)
Mindestens . 1.300.000,– EUR je Schadenfall für Sachschäden

Mit einer Versicherungssumme von 8.000.000 EUR oder 10.000.000 EUR sind Skipper in Italien ausreichend hoch versichert.

Praxistipp: Die Auslandsbestätigung (früher oft blaue Karte genannt) sollte formal keine Fehler aufweisen. Ändert sich die Motornummern oder Segelnummern, kann das bei einer Kontrolle zu Problemen führen. Natürlich sollte die Auslandsbestätigung an Bord des Schiffes mitgeführt werden.




Bootshaftpflicht ist nicht gleich Bootshaftpflicht! Bei den höherwertigen Tarifen finden wir Leistungsmerkmale, die insbesondere im Ausland von Vorteil sein können:

Stellung von Sicherheiten
Bei einem Unfall auf dem Wasser, mit tödlichem oder schwerem Ausgang, können Behörden die betreffenden Personen im Ausland festhalten. In solchen Fällen kann der Versicherer Sicherheiten stellen, und die Personen können ausreisen.

Forderungsausfallschutz
Wird das Sportboot von einem anderen Wasserzeug schuldhaft verletzt und hat der Verursacher keine gültige Sportboot‑Haftpflichtversicherung, wird es schwierig, den eigenen Schaden ersetzt zu bekommen. Ist der Baustein Forderungsausfallschutz mitversichert, übernimmt der eigene Sportbootversicherer den Schaden. Sie werden also so gestellt, als hätte der Verursacher eine ausreichend hohe Haftpflicht gehabt.

Im Falle eines Haftpflichtschadens mit Beteiligten stellt sich die Schuldfrage und das ist nicht immer leicht zu klären. Wichtig ist deshalb eine einwandfreie Dokumentation des Schadens mit Bildern, Zeugenaussagen und gegebenenfalls Bescheinigungen der Polizei.
Eine Skizze zum Schadenshergang, wo sich das eigene und gegnerische Boot befanden, was geschah, ist immer sinnvoll.

Schadenanzeigen sind beim jeweiligen Versicherer auch online abrufbar. Es ist sehr wichtig, dass der Schaden schnell und umfassend dem Versicherer gemeldet wird. Was zum Schadenszeitpunkt als Angabe fehlt, kann noch immer nachgeliefert werden.
Bei einem Schadensfall hat der Versicherungsnehmer verschiedene Pflichten, genannt Obliegenheiten. Dazu zählt beispielsweise die Schadensminderung.

Keinesfalls sollte man voreilig Schuldzusagen tätigen.

Sportboot-Muster-Schadenanzeige


Echte Bootstrailer (Trailer für Sportzwecke) sind im Regelfall durch die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges (PKW) versichert, denn von diesem geht im Normalfall auch die Steuerung aus. Denken Sie beispielsweise ans Einparken, Zurückstoßen oder Wenden.

Bei einer guten Botschaftspflicht ist der Trailer mitversichert, wenn er nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Entsteht in so einer Situation ein Schaden, schließlich könnte der Bootstrailer ja ins Rollen kommen und auf eine andere Yacht im Hafen stürzen, besteht Versicherungsschutz.

Wer ganz auf Nummer sicher geht, schließt über seinen Kfz‑Versicherer eine Zusatzhaftpflicht allein für den Bootstrailer ab.

Bei einem Bootsverkauf endet mit dem Übergang des Eigentums die Sportboot-Haftpflichtversicherung für den bisherigen Eigentümer. Für den Käufer besteht somit im ersten Moment kein Versicherungsschutz, doch besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, den bisherigen Schutz zu übernehmen, oder man schließt einfach etwas Neues ab.

Expertentipp:
In der Sportboot‑Kaskoversicherung verhält es sich anders, der Kaskoschutz geht mit dem Verkauf auf den neuen Eigentümer über, jedoch können beide Seiten, Käufer und Versicherer, den Vertrag dann kündigen.

Eine unentgeltliche Überlassung ist im Regelfall mitversichert. Wer also Freunden und Bekannten das Boot überlässt, muss sich in Sachen Versicherungsschutz keine Gedanken machen. Verleihen, verchartern gegen Entgelt ist eine ganze andere Sache, die im Einzelfall mit dem Versicherer geprüft werden muss.
Darüber hinaus müssen natürlich alle, die ein Sportboot führen, den jeweils vorgeschriebenen Sportbootführerschein besitzen.