Der wichtige Kaskoschutz für Motorboote und Segelboote

Sportboote können nicht nur beträchtliche Werte darstellen, sie sind auch verschiedensten Gefahren ausgesetzt. Sowohl Diebstahl als auch Brand und Kollisionen sind häufige Ursachen für Schäden oder sogar Totalverlust des eigenen Sportbootes. Wer eine gute Bootskasko besitzt, bekommt im Schadensfall den Zeitwert oder sogar Neuwert ersetzt. Natürlich kostet eine Bootskasko Geld, doch ist dies meistens besser als das Risiko selbst zu tragen.
| Die Kosten der Bootskasko richten sich nach: | |
|---|---|
| Umgang des Schutzes: | Vollkasko oder Teilkasko, Standard oder Premiumdeckung |
| Wert des Sportbootes: | Neuwert bzw. Zeitwert mit Zubehör, Beiboot, Trailer |
| Fahrtgebiet: | Wo das Boot genutzt wird, Binnengewässer, Mittelmeer etc. |
| Höhe Selbstbehalt: | Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger ist der Schutz |
| Vorerfahrung, Schadensfreiheit: | Vorerfahrung wird bei den meisten Tarifen berücksichtigt |
| Individuelle Vereinbarungen, Nachlässe für: | GPS-Sicherung, Saisontarife, Zeitwertentschädigung |
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Alle, die den finanziellen Verlust des eigenen Sportbootes nicht verkraften können, finden in der Bootskasko eine sinnvolle Absicherung. Hat das Sportboot altersbedingt einen wirklich geringen Wert, macht der Schutz verständlicherweise keinen Sinn.
Hier müssen wir zwischen der Sportboot-Vollkaskoversicherung und der Sportboot-Teilkaskoversicherung unterscheiden.
Vollkaskoversicherung
Hier sind, bis auf benannte Ausnahmen, alle nur denkbaren Schadensereignisse im Rahmen einer Allgefahrenversicherung abgedeckt. Typischerweise sind das Ereignisse wie:
– Diebstahl des gesamten Bodens oder von Teilen
– Beschädigung oder Verlust durch Brand
– Vandalismus
– Zusammenstoß, Kollision mit anderen Wasserfahrzeugen oder Steg- /Hafenanlagen
– Schäden durch Grundberührung oder Sturm
Wichtig: Die Bootskasko leistet auch dann, wenn höhere Gewalt vorliegt. Das wäre beispielsweise dann, wenn bei einem Orkan Boote zusammen oder übereinander geschoben werden. In diesem Fall kommt die Haftpflicht der anderen Bootes nicht dafür auf, denn es liegt höhere Gewalt vor. Die eigene Bootskasko hingegen würde bezahlen.
Teilkaskoversicherung
In dem Fall sind nur bestimmte Schadensereignisse versichert und im Vordergrund steht der Totalverlust durch Ereignisse wie:
– Diebstahl des gesamten Wasserfahrzeuges
– Brand
– Sturm
Ganz wichtig ist das versicherte Fahrtengebiet. Das sind die verschiedenen Gewässer, auf denen für Ihr Sportboot Schutz in der Kaskoversicherung besteht, beispielsweise:
- Benannte Binnenseen, Gewässer
- Europäische Binnengewässer (Flüsse und Seen in Europa)
- Nordostsee
- Mittelmeer
- Atlantik
Natürlich umfassen die größeren Fahrtengebiete auch die darunter liegenden kleinen Gebiete. Je nach Tarif sind auch kurzfristige Überschreitungen der Fahrtgebiete mitversichert, oder es besteht sogar eine Urlaubsdeckung für bis zu sechs Wochen.
Beiboote und Bootsanhängern sind gesonderte Positionen, die bei der Berechnung einen eigenen Wert zugeordnet bekommen. Sind diese Werte richtig bemessen und aktuell, erspart man sich im Falle eines Schadens unnötigen Ärger.
Im Falle eines Schadens mit Beteiligten stellt sich die Schuldfrage und das ist nicht immer leicht zu klären. Wichtig ist deshalb eine einwandfreie Dokumentation des Schadens mit Bildern, Zeugenaussagen und gegebenenfalls Bescheinigungen der Polizei.
Eine Skizze zum Schadensfall wird meistens auch verlangt.
Schadenanzeigen sind beim jeweiligen Versicherer auch online abrufbar. Es ist sehr wichtig, dass der Schaden schnell und umfassend dem Versicherer gemeldet wird. Was zum Schadenszeitpunkt als Angabe fehlt, kann noch immer nachgeliefert werden.
Bei einem Schadensfall hat der Versicherungsnehmer verschiedene Pflichten, genannt Obliegenheiten. Dazu zählt beispielsweise die Schadensminderung.
Bei dem Verkauf des Sportbootes geht der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung auf den neuen Erwerber über. Dieser kann jedoch, genauso wie der Versicherer innerhalb eines Monats kündigen.
In der Praxis können sich bei einem Bootsverkauf zahlreiche Änderungen ergeben. Das betrifft zum einen Werte, Wertverbesserungen oder sonstige Änderungen des Sportbootes sowie die Nutzung als auch das Fahrtengebiet.
Eine unentgeltliche Überlassung ist im Regelfall mitversichert. Wer also Freunden und Bekannten das Boot überlässt, muss sich in Sachen Versicherungsschutz keine Gedanken machen. Verleihen, verchartern gegen Entgelt ist eine ganze andere Sache, die im Einzelfall mit dem Versicherer geklärt werden muss.
Darüber hinaus müssen natürlich alle, die ein Sportboot führen, den jeweils vorgeschriebenen Sportbootführerschein besitzen.