
Wer für sein Sportboot eine Kaskoversicherung abschließt, muss sich mit unterschiedlichen Begriffen wie Marktwert, Wiederbeschaffungswert und „feste Taxe“ beschäftigen. Nicht alles erschließt sich gleich auf den ersten Blick, vielleicht aber auf den zweiten. Dabei helfen wir gerne. Betrachten wir also zuerst die unterschiedlichen Begriffe und ihre Bedeutung.
| Bezeichnung | Bedeutung | Hinweise |
|---|---|---|
| Abzüge „Neu für Alt“ | Kommt es bei Kasko-Teilschäden nach Instandsetzung zu einer Wertverbesserung (Tausch des gebrochenen Mastes gegen einen neuen), kann je nach Vertrag ein Abzug „Neu für Alt“ gelten. | Tarife ohne Abzug „Neu für Alt“ sind immer besser! |
| Feste Taxe | Im Vertrag der Sportboot-Vollkaskoversicherung ist die Kasko-Versicherungssumme als „feste Taxe“ vereinbar. Im Schadensfall, beispielsweise bei Totalverlust nach Brand, wird bis zu dieser vereinbarten Summe reguliert. | Bei Abschluss solle die Versicherungssumme dem aktuellen Wiederbeschaffungswert entsprechen. Es macht Sinn, den Wert alle paar Jahre zu überprüfen und anzugleichen. Bei erheblichen Abweichungen kann ein Versicherer im Schadensfall die Leistung reduzieren, siehe die jeweiligen Tarifregelungen, Vertragsbedingungen. |
| Liebhaberwert | Ideeller Wert einer Sache, die eine besondere Bedeutung für einzelne Personen hat | Merkmale wie Exklusivität, Verfügbarkeit etc. wirken sich auf den (versicherbaren) Preis einer Sache aus, wie beispielsweise bei italienischen Motorbooten aus Holz. Ein rein ideeller Wert, der nicht auf vergleichbare Marktwerte zurückzuführen ist, wird kaum zu versichern sein. |
| Marktwert | Ein tatsächlich am Markt erzielbarer Preis, entstanden durch Angebot und Nachfrage | Echte erzielte Verkaufspreise über private Käufe/ Verkäufe. |
| Neuwert/ Neupreis | Preis einer neuen Sache laut Angebot, Liste | Offizieller Preis laut Angebot, Katalog |
| Restwert | Der restliche Wert einer Sache nach Totalschaden | |
| Wiederbeschaffungswert | Preis für Boote vergleichbaren Zustandes, Alters bei Händlern inkl. der üblichen Kosten. | Eine realistische Größe für den entstandenen Schaden bei Totalverlust |
Was diese Werte bedeuten, zeigt sich gut an einem Kaufvorgang
Wer ein Sportboot kaufen oder verkaufen möchte, informiert sich anhand von Anzeigen, Inseraten zu den aktuellen Preisen. Vielfach handelt es sich bei Händlern um Angebotspreise, Listenpreise und unter Privatleuten um die sogenannte VHB, „Verhandlungsbasis“.
Sind sich private Käufer und Verkäufer über einem Kaufpreis einig, kann man von einem Marktwert sprechen.
Je mehr Boote eines Bootstyps mit vergleichbarer Ausstattung, gleichem Alter und Standort zu vergleichbaren Preisen verkauft werden, desto realistischer ist der durchschnittliche Marktwert.
In der Bootskaskoversicherung ist dieser Kaufpreis Grundlage der Versicherungssumme, die dann je nach Tarif, Bootsalter und Versicherer als „feste Taxe“ vereinbart wird.
Bei einer Instandsetzung nach Schadensfall kommt es oft zum Einsatz von Neuteilen (Segel, Mast etc.). Ist in der Sportboot-Vollkaskoversicherung der Passus „Verzicht auf Abzüge Neu für Alt“ vereinbart, gibt es für diese Wertverbesserung keinen Abzug.
Entspricht die Kasko-Versicherungssumme in etwa dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert, kann der Eigner im Totalschadenfall ein Boot gleicher Art, Ausstattung erwerben.
Aus diesem Grunde sollten Sie in regelmäßigen Abständen die Versicherungssummen für Boot und Zubehör überprüfen
- Sie sparen unter Umständen Versicherungsbeiträge
- Es gibt im Schadensfall keine Probleme
- Zukäufe oder Änderungen wie ein neuer Motor, neue Beiboote oder sonstiges nautisches Zubehör werden nicht übersehen
Tipp: Wer sich nicht selbst mit der Wertermittlung beschäftigen möchte, kann sich der Expertise von Boots-Sachverständigen bedienen, die spezielle Wertgutachten erstellen.